Was kostet der Notar?



Die Kosten für den Kauf eines Objekts sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Kaufpreis. Es gibt weder Rabatte noch Aufschläge. Ist nichts anderes geregelt, zahlt in der Regel der Käufer die Nebenkosten des Kaufes inklusive Notargebühren, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer. Dazu kommt unter Umständen die Maklerprovision.

Nicht selten kommen so zwischen 9 bis 14 Prozent an Kaufnebenkosten zusammen– je nach Bundesland. Die Notarkosten allein schlagen mit knapp einem Prozent der Kaufpreissumme zu Buche. Wichtig: Der Verkäufer zahlt die Kosten für die Lastenfreistellung, also die Kosten für die Löschung etwaiger Grundschulden im Grundbuch.

 In zwölf Schritten zum Immobilieneigentum

  1. Vertragsentwurf. Der Notar setzt einen Kaufvertragsentwurf auf und verschickt ihn an Verkäufer, Käufer und gegebenenfalls den Makler zur Abstimmung.
  2. Finanzierungszusage. Während der Abstimmungsphase klärt der Käufer die Finanzierung und gibt dem Verkäufer (nicht Notar!) eine verbindliche Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank des Käufers.
  3. Beurkundung des Kaufs beim Notar. Dabei bestellt der Käufer in der Regel auch eine Grundschuld für seine finanzierende Bank.
  4. Vormerkung. Der Notar beantragt beim Grundbuchamt die Vormerkung des Käufers im Grundbuch. So ist das Grundstück für den Käufer reserviert. Der Verkäufer darf es nicht anderweitig verkaufen oder belasten.
  5. Lastenfreistellung. Das Objekt muss schuldenfrei übergeben werden. Dazu müssen bestehende Grundschulden gelöscht werden. Hat der Verkäufer noch Restschulden, holt der Notar die Bestätigung der Verkäufer-Bank, dass sie das Grundstück lastenfrei stellt. Die Bank bewilligt die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Dafür verlangt sie einen Teil des Kaufpreises zur Tilgung der Restschulden. Das regelt der Notarvertrag.
  6. Genehmigungen. Der Notar kümmert sich um die erforderlichen Genehmigungen (Vorkaufsrechte, Zustimmungen Dritter) und Bescheinigungen wie die Quittung des Finanzamts über die bezahlte Grunderwerbsteuer oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  7. Fälligkeitsmitteilung. Sobald der Käufer im Grundbuch als Kaufanwärter eingetragen ist, informiert der Notar den Käufer, dass er zahlen muss.
  8. Räumung. In der Zwischenzeit räumt der Eigentümer das Objekt. Genauen Zeitpunkt vertraglich fixieren!
  9. Zahlung. Der Käufer zahlt den Kaufpreis, wie im Kaufvertrag geregelt. Meist löst er einerseits die Restschulden des Verkäufers ab (Überweisung an dessen Bank) und überweist den Rest auf ein Konto des Verkäufers.
  10. Schlüsselübergabe. Nach der Zahlung übergibt der Verkäufer den Schlüssel an den Käufer. Damit gehen Besitz, Nutzen und Lasten, wie es im Vertrag heißt, über. Der Käufer darf nun schalten und walten wie er will: Einziehen, Renovieren, Abreißen oder Verkaufen. Er übernimmt die Verantwortung mit allen Kosten für Strom, Wasser, Müll oder Grundsteuer. Wichtig: Keine Schlüsselübergabe ohne Zahlung!

Eintragung des Käufers als Eigentümer. Nach der Zahlung beantragt der Notar beim Grundbuchamt, dass der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Quelle: https://www.focus.de/immobilien/kaufen/immobilienkauf/leitfaden-zum-hausverkauf-viii-was-kostet-der-notar_id_4670670.html