Fallbeispiel | Nach Mitteilung des Maklers an einen Eigentümer über Beanstandungen eines Interessenten erfolgte eine sofortige, fristlose Kündigung des Auftraggebers (ZEA)
Sehr geehrter Herr Eigentümer,
wir hoffen es geht Ihnen gut. In Sachen des Interessenten Herrn
XY erlauben wir uns höflichst noch ohne jegliche Wertung zu ergänzen. Herr XY war generell auch weiter
an einem Ankauf interessiert. Nachfolgende Punkte sind Herrn XY aufgefallen und
bedürften einer direkten Klärung. Vor und um das Objekt ist eine
unbefestigte Straße, welche auf absehbare Zeit Kosten verursachen wird und dies
müsste im Kaufpreis berücksichtigt werden. Außenanlagen, Innenbereiche und
Anstrich müssten instandgesetzt werden und auch dies müsste im Preis eine
Berücksichtigung finden. Die Mieten sind im Vergleich zur
ortsüblichen Miete laut Herrn XY gut im oberen Drittel und würden bei
Neuvermietung schwer erreichbar sein und somit die Rendite drücken, was
ebenfalls den Preis beeinflussen könnte. Einzelne Wohnungen konnten nicht
besichtigt werden. Der Verkauf des Objektes dürfte sicher laut Herrn XY
hinlänglich bekannt sein oder werden. Für Arbeiten am Objekt und der
Neuvermietung freiwerdender Wohnungen sowie einer Verwaltung, bedürfte es
möglichst keiner über 80ig jährigen älteren Dame, sondern müsste ein Partner
vor Ort mit eingebracht werden. Da Sie das Objekt weitestgehend selbst
koordiniert haben müsste dies Herr XY vergeben und würde hier Hilfe benötigen. Sie als erfahrener Geschäftsmann
müssten bei ernsthafter Absicht und Verkaufswillen doch einen Weg finden dies
mit Herrn XY einvernehmlich und direkt zu klären. Nach seiner Aussage war sein
vorsichtiger Hinweis auf ein Preisgespräch von Ihnen nicht aufgegriffen und weiterverfolgt
worden. Dies wäre sicher sehr hilfreich nachzuholen. Herr XY hat zwischenzeitlich zwei
weitere Objekte im Auge und würde aber auch auf Ihr Objekt zurückkommen. Ein
Vertragsangebot könnten Sie Herrn XY direkt machen. Wir empfehlen Ihnen sich direkt
mit Herrn XY in Verbindung zu setzen und Punkte zu klären. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
und alles Gute sowie eine schöne Weihnacht und einen guten Rutsch.
Ihr Immobilienmakler
Sehr geehrter Herr Makler,
die von Ihnen angesprochenen Punkte zum
Gespräch mit Herrn XY überraschen mich doch etwas, denn ich hatte den Eindruck,
alle Fragen hinreichend angesprochen zu haben.
Es ist zwar kaufmännisch legitim, den
Kaufpreis mit augenscheinlichen Argumenten drücken zu wollen, doch Sie wissen
selbst, dass ich den Kaufpreis seit ca. 10 Jahren unverändert und somit die
allgemeine Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt unberücksichtigt gelassen
habe. Darin sehe ich mehr als genügend Spielraum für die anstehenden
Renovierungsmaßnahmen, die allerdings keineswegs so dringend sind, wie Sie es
darstellen. Das wurde Herrn XY auch so erklärt. Er hat
mir gegenüber persönlichen Gründen für seinen vorläufigen Rücktritt vom Kauf
genannt. Auf die einzelnen Einwendungen möchte ich daher nicht weiter eingehen
und wünsche Herrn XY viel Erfolg beim Kauf der anderen Objekte. Bei dieser Gelegenheit möchte ich meinen
Vermittlungsauftrag an Immobilienmaklerfirma zurückziehen und Sie bitten, keine
weitere Akquise für dieses Objekt vorzunehmen. Ich hatte immer betont, dass ich verkaufen
würde, wenn der Preis stimmt, aber auch, dass ich nicht verkaufen muss. Ich werde das Objekt daher weiter im Bestand halten,
da es eine sichere Rendite bietet und alternative, attraktive und gleichwertig
sichere Vermögensanlagen angesichts der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung
nicht erkennbar sind. Mit freundlichen Grüßen Eigentümer
Sehr geehrter Herr Eigentümer, Ihre Reaktion ist schon sehr
traurig und auch befremdlich. Wir hatten lediglich versucht die
Verhandlung mit Herrn XY in Gang zu halten. Sie haben von einer Maklertätigkeit
keine Ahnung. Wir machen das seit ca. 40 Jahren und hiervon 20 Jahre als
Direktor bei Geschäftsbanken und anschließend Aufbau von großen Vertrieben für
Banken. Aber Sie kennen sich sicher
besser aus als wir. Anscheinend wissen Sie unsere
bisher kostenfreien Bemühungen nicht zu schätzen. Ihr Objekt haben wir mit
großem finanziellem Aufwand über Jahre beworben und zahlreichen namhaften Investoren
angeboten und dies hat Ihnen bisher keinen Cent gekostet. Also so leicht
fertigen Sie uns nicht ab. Es besteht ein schriftlicher
Verkäufermaklerauftrag denn wir erwarten, dass dieser eingehalten wird. Eine
rechtliche Auseinandersetzung und Kostenumlegung bei fristloser Kündigung
möchten wir vermeiden. Es wäre spannend
zu sehen und zu hören was rechtliche Berater hierzu sagen und wie Verbände,
Kammern, Soz. Media und Presse dies sehen würden. Von einem Mann mit Ihrer
Reputation und beruflichen Tätigkeit hätten wir mehr erwartet und keinen
solchen Undank. Wir hatten das weitergegeben was uns Herr XY berichtet hat.
Anscheinend haben Sie ihn da nicht richtig verstanden oder zugehört. Das kann doch nicht unser Problem sein oder
uns zum Vorwurf gemacht werden. Es hat einen Grund warum Ihr
Objekt trotz Ihrer eigenen Bemühungen über diesen Zeitraum nicht verkauft
werden konnte und da helfen Ihre Argumente wenig. Wir verstehen natürlich Ihre
Einstellung und Aussagen und wollten lediglich behilflich sein. Für die Tatsache,
dass wir einen Käufer bringen und dort Einwände auftauchen eine fristlose
Kündigung zu erhalten werden Sie vor keinem Richter Recht bekommen. Dies wollen
wir allerdings vermeiden und senden Ihnen nächste Woche eine ordentliche
Kündigungsbestätigung. Als Geschäftsmann haben Sie dicke
Honorare verdient und meinen einen Makler so einspannen und abfertigen zu
können. Mit Diskussionen über Provisionen bei der MwSt. sind Sie schnell zur
Sache aber eine ordentliche Verhandlung sind Sie nicht fähig zu führen und
andere Argumente lassen Sie nicht zu, sondern quittieren diese mit einer
Kündigung an den Makler, was so sicher nicht seriös ist. Wie würden Sie das
selbst bei Ihren Kunden sehen? Manche Menschen glauben, wenn Sie ins Alter
kommen alles besser zu wissen und sich alles erlauben zu können und dass andere
nur da sind vorgeführt zu werden. Für die Restauftragszeit weisen
wir Ihnen lediglich provisionspflichtig Interessenten nach und werden uns an
Verhandlungen nicht weiter beteiligen. Der Makler weist die Gelegenheit zum
Abschluss eines Vertrages nach. Nicht mehr und nicht weniger. Alles weitere ist
kostenfreier Service. Sollten Sie mit den Kunden dann
nicht verhandeln oder eine Besichtigung boykottieren betrachten wir dies als
fristlose Kündigung. Ein Formblatt und die Abschlussprüfung erhalten Sie mit
der Kündigungsbestätigung. Ihr Geschäftsgebaren bei
korrekter Arbeit eines Maklers und dies war äußerst korrekt ist sehr merkwürdig
und unüblich. Mehr wollen wir dazu nicht vortragen. Bitte sehen Sie ab von weiteren
Ausführungen, da auch unsere Zeit etwas wert ist und wir dies sonst per
Vorkasse in Rechnung stellen müssten. Auch Ihnen alles Gute und vielen
Dank, dass wir für Sie tätig sein durften und schöne Weihnachten und ein
gesundes Neues Jahr. Makler
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