Fallbeispiel | Nach Mitteilung des Maklers an einen Eigentümer über Beanstandungen eines Interessenten erfolgte eine sofortige, fristlose Kündigung des Auftraggebers (ZEA)



Sehr geehrter Herr Eigentümer,
wir hoffen es geht Ihnen gut. In Sachen des Interessenten Herrn XY erlauben wir uns höflichst noch ohne jegliche Wertung zu ergänzen. Herr XY war generell auch weiter an einem Ankauf interessiert. Nachfolgende Punkte sind Herrn XY aufgefallen und bedürften einer direkten Klärung. Vor und um das Objekt ist eine unbefestigte Straße, welche auf absehbare Zeit Kosten verursachen wird und dies müsste im Kaufpreis berücksichtigt werden. Außenanlagen, Innenbereiche und Anstrich müssten instandgesetzt werden und auch dies müsste im Preis eine Berücksichtigung finden. Die Mieten sind im Vergleich zur ortsüblichen Miete laut Herrn XY gut im oberen Drittel und würden bei Neuvermietung schwer erreichbar sein und somit die Rendite drücken, was ebenfalls den Preis beeinflussen könnte. Einzelne Wohnungen konnten nicht besichtigt werden. Der Verkauf des Objektes dürfte sicher laut Herrn XY hinlänglich bekannt sein oder werden. Für Arbeiten am Objekt und der Neuvermietung freiwerdender Wohnungen sowie einer Verwaltung, bedürfte es möglichst keiner über 80ig jährigen älteren Dame, sondern müsste ein Partner vor Ort mit eingebracht werden. Da Sie das Objekt weitestgehend selbst koordiniert haben müsste dies Herr XY vergeben und würde hier Hilfe benötigen. Sie als erfahrener Geschäftsmann müssten bei ernsthafter Absicht und Verkaufswillen doch einen Weg finden dies mit Herrn XY einvernehmlich und direkt zu klären. Nach seiner Aussage war sein vorsichtiger Hinweis auf ein Preisgespräch von Ihnen nicht aufgegriffen und weiterverfolgt worden. Dies wäre sicher sehr hilfreich nachzuholen. Herr XY hat zwischenzeitlich zwei weitere Objekte im Auge und würde aber auch auf Ihr Objekt zurückkommen. Ein Vertragsangebot könnten Sie Herrn XY direkt machen. Wir empfehlen Ihnen sich direkt mit Herrn XY in Verbindung zu setzen und Punkte zu klären. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute sowie eine schöne Weihnacht und einen guten Rutsch.
Ihr Immobilienmakler




Sehr geehrter Herr Makler,
die von Ihnen angesprochenen Punkte zum Gespräch mit Herrn XY überraschen mich doch etwas, denn ich hatte den Eindruck, alle Fragen hinreichend angesprochen zu haben.
Es ist zwar kaufmännisch legitim, den Kaufpreis mit augenscheinlichen Argumenten drücken zu wollen, doch Sie wissen selbst, dass ich den Kaufpreis seit ca. 10 Jahren unverändert und somit die allgemeine Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt unberücksichtigt gelassen habe. Darin sehe ich mehr als genügend Spielraum für die anstehenden Renovierungsmaßnahmen, die allerdings keineswegs so dringend sind, wie Sie es darstellen. Das wurde Herrn XY auch so erklärt. Er hat mir gegenüber persönlichen Gründen für seinen vorläufigen Rücktritt vom Kauf genannt. Auf die einzelnen Einwendungen möchte ich daher nicht weiter eingehen und wünsche Herrn XY viel Erfolg beim Kauf der anderen Objekte. Bei dieser Gelegenheit möchte ich meinen Vermittlungsauftrag an Immobilienmaklerfirma zurückziehen und Sie bitten, keine weitere Akquise für dieses Objekt vorzunehmen. Ich hatte immer betont, dass ich verkaufen würde, wenn der Preis stimmt, aber auch, dass ich nicht verkaufen muss. Ich werde das Objekt daher weiter im Bestand halten, da es eine sichere Rendite bietet und alternative, attraktive und gleichwertig sichere Vermögensanlagen angesichts der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung nicht erkennbar sind. Mit freundlichen Grüßen Eigentümer

Sehr geehrter Herr Eigentümer, Ihre Reaktion ist schon sehr traurig und auch befremdlich. Wir hatten lediglich versucht die Verhandlung mit Herrn XY in Gang zu halten. Sie haben von einer Maklertätigkeit keine Ahnung. Wir machen das seit ca. 40 Jahren und hiervon 20 Jahre als Direktor bei Geschäftsbanken und anschließend Aufbau von großen Vertrieben für Banken.  Aber Sie kennen sich sicher besser aus als wir. Anscheinend wissen Sie unsere bisher kostenfreien Bemühungen nicht zu schätzen. Ihr Objekt haben wir mit großem finanziellem Aufwand über Jahre beworben und zahlreichen namhaften Investoren angeboten und dies hat Ihnen bisher keinen Cent gekostet. Also so leicht fertigen Sie uns nicht ab. Es besteht ein schriftlicher Verkäufermaklerauftrag denn wir erwarten, dass dieser eingehalten wird. Eine rechtliche Auseinandersetzung und Kostenumlegung bei fristloser Kündigung möchten wir vermeiden.  Es wäre spannend zu sehen und zu hören was rechtliche Berater hierzu sagen und wie Verbände, Kammern, Soz. Media und Presse dies sehen würden. Von einem Mann mit Ihrer Reputation und beruflichen Tätigkeit hätten wir mehr erwartet und keinen solchen Undank. Wir hatten das weitergegeben was uns Herr XY berichtet hat. Anscheinend haben Sie ihn da nicht richtig verstanden oder zugehört.  Das kann doch nicht unser Problem sein oder uns zum Vorwurf gemacht werden. Es hat einen Grund warum Ihr Objekt trotz Ihrer eigenen Bemühungen über diesen Zeitraum nicht verkauft werden konnte und da helfen Ihre Argumente wenig. Wir verstehen natürlich Ihre Einstellung und Aussagen und wollten lediglich behilflich sein. Für die Tatsache, dass wir einen Käufer bringen und dort Einwände auftauchen eine fristlose Kündigung zu erhalten werden Sie vor keinem Richter Recht bekommen. Dies wollen wir allerdings vermeiden und senden Ihnen nächste Woche eine ordentliche Kündigungsbestätigung. Als Geschäftsmann haben Sie dicke Honorare verdient und meinen einen Makler so einspannen und abfertigen zu können. Mit Diskussionen über Provisionen bei der MwSt. sind Sie schnell zur Sache aber eine ordentliche Verhandlung sind Sie nicht fähig zu führen und andere Argumente lassen Sie nicht zu, sondern quittieren diese mit einer Kündigung an den Makler, was so sicher nicht seriös ist. Wie würden Sie das selbst bei Ihren Kunden sehen? Manche Menschen glauben, wenn Sie ins Alter kommen alles besser zu wissen und sich alles erlauben zu können und dass andere nur da sind vorgeführt zu werden. Für die Restauftragszeit weisen wir Ihnen lediglich provisionspflichtig Interessenten nach und werden uns an Verhandlungen nicht weiter beteiligen. Der Makler weist die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nach. Nicht mehr und nicht weniger. Alles weitere ist kostenfreier Service. Sollten Sie mit den Kunden dann nicht verhandeln oder eine Besichtigung boykottieren betrachten wir dies als fristlose Kündigung. Ein Formblatt und die Abschlussprüfung erhalten Sie mit der Kündigungsbestätigung. Ihr Geschäftsgebaren bei korrekter Arbeit eines Maklers und dies war äußerst korrekt ist sehr merkwürdig und unüblich. Mehr wollen wir dazu nicht vortragen. Bitte sehen Sie ab von weiteren Ausführungen, da auch unsere Zeit etwas wert ist und wir dies sonst per Vorkasse in Rechnung stellen müssten. Auch Ihnen alles Gute und vielen Dank, dass wir für Sie tätig sein durften und schöne Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr. Makler

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