Vollmachtserteilung und die Einwände der Objekteigentümer



Im täglichen Leben werden viele schriftliche Vereinbarungen getroffen. Ob Arbeitsvertrag, Architektenvertrag, Rechtsanwaltsvollmacht, Ärztegebührenordnung, Notarkostenordnung u. a. alle Arbeiten nur gegen entsprechende Honorierung und auf Basis einer korrekten, fairen und schriftlichen Vereinbarung. Diese erstellt wie üblich der Auftragnehmer und nicht der Auftraggeber. Warum sollte dies noch dazu bei Geschäften mit hohen Objektwerten anders sein? Bei einem Anwalt müssten Sie auch für Misserfolg bezahlen. Arbeiten Sie für andere umsonst? Um, wie oft von Kunden bemängelt, im Immobilien- und Baubereich korrekt arbeiten zu können, bedarf es einer klar fixierten schriftlichen Vereinbarung um spätere Missverständnisse und Streitigkeiten vorzubeugen, da es hier leider keine gesetzlich geregelte Gebührenordnung gibt. Unverständnis und Differenzen entstehen meist nicht von Makler- sondern von Kundenseite. Dort besteht Unkenntnis über die Arbeitsweisen und rechtlichen Notwendigkeiten um seriös und korrekt arbeiten zu können. Der Kundenwunsch allein ist nicht maßgebend, Sie brauchen uns und nicht wir Sie. Wo entstehen die Probleme? Hat der Makler am Schluss etwas zu bezahlen oder versucht stets der Kunde der dann ja hat was er wollte, durch Hintertürchen und Schlupflöcher doch noch schnell eine Provision zu vermeiden?  Die Überlassung eines Objektes zur Vermarktung stellt gegenüber dem Makler keinen Gnadenakt dar. Vielmehr ist es jedoch so, dass der Vertrieb auf eigenes Kostenrisiko mit Geld, Zeit und sonstigem Aufwand für das Angebot des Auftraggebers erheblich in Vorleistung geht und dies nur unter der Erwartung einer vagen Aussicht Kosten und einen Gewinn realisieren zu können. Vielfach vorgetragene Wünsche von Kunden das Objekt einfach so ohne schriftliche Vereinbarung anzubieten, erst einmal kostenfrei vorbei zu kommen, nur mal so einen Interessenten zu senden, keine Provision und Aufwandsersatz übernehmen zu wollen, oder selbst Vertragsbedingungen vorgeben zu wollen u. a. aufgrund Umgehungsabsicht der Bedingungen und Missachtung der Arbeitsweise eines Maklers würden diesen zu unkorrektem Handeln verleiten. Da es meist, ähnlich wie bei Bankgeschäften, um höhere Beträge geht, ist auch die Zugrundelegung einer korrekten und klaren schriftlichen Vereinbarung notwendig! Gehen Sie zur Bank und legen Ihren eigenen Vertrag vor und glauben dann noch ein Konto oder einen Kredit bzw. andere Bankleistung zu erhalten?  Bei Geschäften auf „Handschlag“, wie zurückliegend beim Tierhandel, entstehen nur Missverständnisse und „kann sich meist der Kunde leider an nichts mehr erinnern“. Sofern der Kunde für sich selbst und sein Objekt einfach und unkompliziert eine Lösung findet, bedarf es auch nicht der Unterstützung eines Maklers. Sie gehen auch nicht zum Arzt, wenn Sie nicht krank sind. Andererseits kann eine seriöse Bearbeitung nur stattfinden sofern eine schriftliche Vollmachtsvereinbarung zugrunde liegt. Es ist ihr Geld welches brach liegt und weder verzinst wird noch zu Rückzahlungszwecken hergenommen werden kann. Sollte der Wunsch des Kunden noch nicht so groß sein, eine entsprechend tragfähige Vereinbarung zu treffen und damit seinen Wunsch auf Tätigkeit des Maklers zu erklären, ist es für den Makler auch wenig sinnvoll, sein Geld, Zeit und Aufwand für das Objekt des Kunden in Vorleistung zu bringen. Es kann und darf nicht der Fall sein, dass ein Verkäufer oder Vermieter mit irrigen Preisvorstellungen lediglich den Makler einspannt, um auf dessen Kosten den Markt zu testen. Der Makler als Auftragnehmer erbringt für einen Anbieter eine Dienstleistung in der Weise, dass er für Ihn behilflich ist sein Objekt zu vermarkten, einen finanziell gutgestellten Interessenten zu suchen, diesen zu betreuen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen und darüber hinaus für den Anbieter versucht optimal seine Interessen zu sichern. Ähnliches gilt auch für die Tätigkeit gegenüber dem Interessenten. Also beginnen Sie eine Zusammenarbeit auf einer ordentlichen u. fairen Grundlage und versuchen Sie nicht von vorne herein sich auf Kosten des Maklers einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Sie sollten auch, da es um Ihr Geld geht, nicht unerfahrene und risikoscheue Mitarbeiter oder Dritte in Ihrem Namen verhandeln lassen, da deren Ziel sicher nicht Ihre Vermögenssicherung, sondern für sich Ihr finanzieller Vorteil sowie mögl. wenig und risikolose Arbeit sein dürfte.  Es besteht die Hoffnung Ihnen die Arbeitsweise eines Maklers etwas näher gebracht zu haben und dabei Ihr Verständnis für ein korrektes und sauberes Vorgehen gefunden zu haben.

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