Vollmachtserteilung und die Einwände der Objekteigentümer
Im täglichen Leben werden
viele schriftliche Vereinbarungen getroffen. Ob Arbeitsvertrag,
Architektenvertrag, Rechtsanwaltsvollmacht, Ärztegebührenordnung, Notarkostenordnung
u. a. alle Arbeiten nur gegen entsprechende Honorierung und auf Basis einer
korrekten, fairen und schriftlichen Vereinbarung. Diese erstellt wie üblich der
Auftragnehmer und nicht der Auftraggeber. Warum sollte dies noch dazu bei
Geschäften mit hohen Objektwerten anders sein? Bei einem Anwalt müssten Sie
auch für Misserfolg bezahlen. Arbeiten Sie für andere umsonst? Um, wie oft von
Kunden bemängelt, im Immobilien- und Baubereich korrekt arbeiten zu können,
bedarf es einer klar fixierten schriftlichen Vereinbarung um spätere
Missverständnisse und Streitigkeiten vorzubeugen, da es hier leider keine
gesetzlich geregelte Gebührenordnung gibt. Unverständnis und Differenzen
entstehen meist nicht von Makler- sondern von Kundenseite. Dort besteht Unkenntnis
über die Arbeitsweisen und rechtlichen Notwendigkeiten um seriös und korrekt
arbeiten zu können. Der Kundenwunsch allein ist nicht maßgebend, Sie brauchen
uns und nicht wir Sie. Wo entstehen die Probleme? Hat der Makler am Schluss
etwas zu bezahlen oder versucht stets der Kunde der dann ja hat was er wollte,
durch Hintertürchen und Schlupflöcher doch noch schnell eine Provision zu
vermeiden? Die Überlassung eines
Objektes zur Vermarktung stellt gegenüber dem Makler keinen Gnadenakt dar.
Vielmehr ist es jedoch so, dass der Vertrieb auf eigenes Kostenrisiko mit Geld,
Zeit und sonstigem Aufwand für das Angebot des Auftraggebers erheblich in
Vorleistung geht und dies nur unter der Erwartung einer vagen Aussicht Kosten
und einen Gewinn realisieren zu können. Vielfach vorgetragene Wünsche von
Kunden das Objekt einfach so ohne schriftliche Vereinbarung anzubieten, erst
einmal kostenfrei vorbei zu kommen, nur mal so einen Interessenten zu senden,
keine Provision und Aufwandsersatz übernehmen zu wollen, oder selbst
Vertragsbedingungen vorgeben zu wollen u. a. aufgrund Umgehungsabsicht der
Bedingungen und Missachtung der Arbeitsweise eines Maklers würden diesen zu
unkorrektem Handeln verleiten. Da es meist, ähnlich wie bei Bankgeschäften, um
höhere Beträge geht, ist auch die Zugrundelegung einer korrekten und klaren
schriftlichen Vereinbarung notwendig! Gehen Sie zur Bank und legen Ihren
eigenen Vertrag vor und glauben dann noch ein Konto oder einen Kredit bzw.
andere Bankleistung zu erhalten? Bei
Geschäften auf „Handschlag“, wie zurückliegend beim Tierhandel, entstehen nur
Missverständnisse und „kann sich meist der Kunde leider an nichts mehr
erinnern“. Sofern der Kunde für sich selbst und sein Objekt einfach und
unkompliziert eine Lösung findet, bedarf es auch nicht der Unterstützung eines
Maklers. Sie gehen auch nicht zum Arzt, wenn Sie nicht krank sind. Andererseits
kann eine seriöse Bearbeitung nur stattfinden sofern eine schriftliche
Vollmachtsvereinbarung zugrunde liegt. Es ist ihr Geld welches brach liegt und
weder verzinst wird noch zu Rückzahlungszwecken hergenommen werden kann. Sollte
der Wunsch des Kunden noch nicht so groß sein, eine entsprechend tragfähige
Vereinbarung zu treffen und damit seinen Wunsch auf Tätigkeit des Maklers zu
erklären, ist es für den Makler auch wenig sinnvoll, sein Geld, Zeit und
Aufwand für das Objekt des Kunden in Vorleistung zu bringen. Es kann und darf
nicht der Fall sein, dass ein Verkäufer oder Vermieter mit irrigen
Preisvorstellungen lediglich den Makler einspannt, um auf dessen Kosten den
Markt zu testen. Der Makler als Auftragnehmer erbringt für einen Anbieter eine
Dienstleistung in der Weise, dass er für Ihn behilflich ist sein Objekt zu
vermarkten, einen finanziell gutgestellten Interessenten zu suchen, diesen zu
betreuen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen und darüber hinaus für den
Anbieter versucht optimal seine Interessen zu sichern. Ähnliches gilt auch für
die Tätigkeit gegenüber dem Interessenten. Also beginnen Sie eine
Zusammenarbeit auf einer ordentlichen u. fairen Grundlage und versuchen Sie
nicht von vorne herein sich auf Kosten des Maklers einen Vermögensvorteil zu
verschaffen. Sie sollten auch, da es um Ihr Geld geht, nicht unerfahrene und risikoscheue
Mitarbeiter oder Dritte in Ihrem Namen verhandeln lassen, da deren Ziel sicher
nicht Ihre Vermögenssicherung, sondern für sich Ihr finanzieller Vorteil sowie mögl.
wenig und risikolose Arbeit sein dürfte.
Es besteht die Hoffnung Ihnen die Arbeitsweise eines Maklers etwas näher
gebracht zu haben und dabei Ihr Verständnis für ein korrektes und sauberes
Vorgehen gefunden zu haben.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen