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Ihre
Angebote, Fragen, Wünsche und
Anregungen senden Sie an Fax 09122-794919 „die Maklerbetrüger“ Provisionsumgehungsbetrug oder wie bescheißt man einen Makler |
Pro Provisionssicherung und
Forderungsdurchsetzung
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wegen/Ihr
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Anleitung für Käufer / Mieter wie man einen Makler auf den Arm nimmt
und diesem die Provision streitig macht.
Sehr geehrter Kunden,
schön, dass Sie sich für dieses Thema interessieren. Das hat sicher
einen Grund! Wer, zahlt schon gerne Provisionen? Ist es nicht so, dass der
Makler im Gegensatz zu Handwerkern, Steuerberatern, sonstigen Lieferanten, sein
Geld, sprich Provision erst im Erfolgsfall bekommt, dafür aber mit Zeit Geld
und Aufwand auf sein Risiko in Vorleistung geht, viele Regularien einhalten
muss und dann noch seiner Provision hinterherrennt, da er dies nicht absichern
kann. Liebe Kollegen, nach mehr als 45 Jahren im Bank- und Immobilienbereich
sowie Aufbau von großen Vertrieben und Tätigkeiten als Dozent und in der
Industrie, soll es Ihnen helfen sich vor unseriösen Kunden und Anwälten zu
schützen und Fehler zu vermeiden. Da gibt es Manageranwälte, die fliegen bei z.
B. Konzernen in München raus und werden dort geschasst, möglicherweise wegen
krummer Immobiliengeschäfte oder es hat sich ein Makler gegen diesen gewehrt,
und genau die machen sich mit einer Anwaltskanzlei gezwungenermaßen
selbstständig und spezialisieren sich dann auf die leicht angreifbaren, und
zwar Makler insbesondere professionelle
Abmahnabzocke. Hier gibt es hohe Streitwerte und leichte Opfer. Ziemlich
primitives und dreckiges Geschäftsgebaren. Die Provisionssicherung und Forderungsdurchsetzung
ist wie Akquise, Absatz, Werbung, Orga, EDV, ein sehr wichtiges Thema und
ausschlaggebend für eine Provisionszahlung. Bei Fragen und zur Besprechung von
Einzelfällen (keine Rechts- und keiner Steuerberatung) kommen Sie jederzeit
gerne auf uns zu. Wie schützt man sich vor Provisionsbetrügern und deren
Helfers Helfern dubiosen Anwälten? Maklerverträge werden heute häufig digital
und formularbasiert abgeschlossen und bieten Provisionsbetrügern viele Ansatzpunkte,
um eine Provision anzugreifen.
Lassen Sie uns die markantesten und häufigsten Fälle kurz skizzieren:
Doppeltätigkeit: Kunde behauptet der Makler hätte nicht auf eine entgeltliche
Doppeltätigkeit hingewiesen. Eigentlich nicht erwähnenswert, da Makler im
Gegensatz zu Beratern immer für beide Seiten gegen Geld tätig sind und Berater
nur für eine Seite.
Inventar: Kunde behauptet das
Inventar z.B. bei einem Hotel sein nicht mit zu verbriefen und war nicht so
vereinbart. Ein Hotel ohne Inventar ist kein Hotel und Inventar ist immer
Bestandteil eines Maklerauftrags.
Provision ist sittenwidrig/falsche Provisionsberechnung: Völliger Unfug. Provisionen sind bis auf
Häuser und ETW’s frei vereinbar. Bedenke
man wie hoch die Honorare bei Steuerberatern und Anwälten und Architekten und
die Stundensätze bei Handwerkern oder Provisionen bei Autohändlern sind, kommen
die Makler ehr schlecht weg. Eine klare grundsätzliche Vereinbarung im
Malerauftrag vermeidet Missverständnisse.
Falscher Forderungszeitpunkt: als Ausflucht benutzen Schuldner oft das
Argument der Makler hätte erst Anspruch auf seine Provision, wenn der Kaufpreis
fließt oder bezahlt wurde. Dies ist falsch und so nicht vereinbart und auch
gesetzlich so nicht geregelt. Der Makler weist nach, die Gelegenheit zum
Abschluss eines Vertrags und hat mit Abschluss, d.h. Vertragsunterzeichnung
seine Provision verdient. Nicht mehr und nicht weniger. Keinen interessierten
die Kosten und das Risiko des Maklers und den Makler interessieren nicht die
Vereinbarungen der Parteien im Kaufvertrag und hat hierauf auch keinen
Einfluss. Provisionen sind Sofortschulden und sofort fällig und zahlbar.
Maklerverträge werden heute häufig digital, formularbasiert und oft unter
Zeitdruck abgeschlossen – sei es über Immobilienportale, Online-Maklerdienste
oder klassische Maklerbüros. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unklare
Provisionsklauseln oder unzulässige AGB führen oft zu Angreifbarkeit der
Provision.
Nicht korrekter Maklerobjektauftrag:
Kein vollständiger korrekter Maklerobjektnachweis:
Fernabsatzgesetz: Jeder ist grundsätzlich ein Verbraucher und gelten die strengen Regeln
des FAG. Bei einem gewerblichen Objekt oder Hotel ist der Auftraggeber je nach
Funktion oder Tätigkeit und Eigenschaft ein Unternehmer und greift das oft
provisionsauflösende FAG nicht. Haben Sie genau belehrt das Formblatt
ausgehändigt und auf ein vorzeitiges Tätigwerden hingewiesen? Genau einhalten!
Reservierungs-/Optionsgebühren: Bei LG Nbg./Fü. kam der Richter Dr. …. herein und sagte noch bevor er
sich richtig hingesetzt hatte, sie glauben doch nicht, dass sie als Makler von
mir eine Provision zugesprochen bekommen werden. Da war alles klar und der
gegnerische Anwalt lachte laut. Solche Gebühren müssen gut in einem separaten
Vertrag vereinbart werden und haben selten Bestand.
Aufwendungsersatz: Wenn sie Kunden übers Ohr hauen, und selbst abschließen oder um sie
herum arbeiten und keine Provision anfällt, dafür Aufwandsersatz berechnen geht
meist schief. Das, wissen Kunden und sie sollten vorsichtig sein mit ihrem
Aufwand, denn Undank ist des Maklers Lohn. Vor Gericht bekommen Sie von keinem
Richter ihre Kosten erstattet. Es ist eine Gradwanderung. Einerseits wollen
Kunden keinen Alleinauftrag erteilen und fordern dennoch eine intensive
kostspielige Objektbearbeitung. Andererseits machen Sie zu viel und der
Eigentümer verkauft das Objekt selbst gehen Sie leer aus und bleiben auf den
Kosten sitzen. Solchen Aufwand ersetzt zu bekommen würde eine zusätzliche
Vereinbarung erfordern und wäre dies ggf. notariell zu beurkunden.
Eigene Geschäftsbedingungen: kurz vor Abschluss kommen dreiste Interessenten dann oft und behaupten
ihre eigenen Geschäftsbedingungen seien mit Grundlage des
Interessentenmaklervertrags, was nicht stimmt, und sie würden keine Provision
vorsehen und keine bezahlen. Seien sie selbstbewusst und weisen sie dies
zurück, Es gelten ausschließlich die Maklervertragsbedingungen und AGB’s des
Maklers und sind Grundlage für einen Abschluss.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung:
Manche Maklerverträge enthalten formell unwirksame Belehrungen und
können diese nicht nachweisen und somit entfällt aufgrund 14 Tage zu 12
Monatsfrist die Provision.
Unklare Provisionsklauseln:
Manche Maklerverträge enthalten intransparente Regelungen zu
Provisionshöhe und -fälligkeit
Unzulässige AGB:
Manche Maklerverträge enthalten überraschende oder benachteiligende
Regelungen in den Maklerbedingungen.
Exklusivität & Laufzeit
Manche Maklerverträge enthalten zu stark bindende Alleinaufträge und
überlange Vertragslaufzeiten ohne Kündigungsmöglichkeiten.
Vergleich: Viele
Interessenten wollen bei Abschluss auf einen Vergleich hinaus oder drohen
damit, was letztlich eine Nötigung wäre. Der Makler hat zwar oft schlechte
Papiere bei Gericht und Richter haben keine hohe Meinung von Maklern, aber wenn
sie sich richtig abgesichert haben kann ihnen keiner die Butter vom Brot holen
und können sie volle Provision durchsetzen. Gehen sie nie auf einen
fadenscheinigen Vergleich ein und drohen sie dem Interessenten mit einer
Strafanzeige, was Wirkung zeigen wird., denn vorbestraft will keiner sein und
Arbeitgeber reagieren da sehr ungestüm.
Untätigkeit des Maklers und nicht fachgerechte Arbeit/unzuverlässige
fehlerhafte Arbeit des Maklers: Der Nachweismakler weist nach, die Gelegenheit zum Abschluss und hat
mit Abschluss seine Provision verdient. Nicht mehr und nicht weniger! Jede
weitere Leistung des Maklers ist kostenfreier Service und kann, muss aber nicht
kostenfrei erbracht werden. Siehe unser Formblatt „Maklerservice kostenfrei“!
Fehlverhalten (Maklervertrag + Objekt/Interessentennachweis + Abschluss
führen zum Provisionsanspruch: Wenn den Anwälten der Maklerbetrüger nichts mehr anderes einfällt,
ziehen Sie zur Provisionsumgehung oft die Karte, der Makler hätte sich lange
nicht gemeldet, falsch verhalten, falsch beraten und nichts getan und sei
untätig gewesen und es bestehe kein kausaler Zusammenhang der Malertätigkeit mit dem Abschluss. So wird dann behauptet,
der Makler hätte die Bonität des Käufers nicht geprüft und oder falsche Angaben
hierzu gemacht. Seien sie vorsichtig mit Ihren Äußerungen bei den Verhandlungen
und halten sie alles schriftlich fest, um später diese Niedertracht widerlegen zu
können. Bonitätsprüfung ist nicht Aufgabe des Maklers und muss separat
beauftragt sein. Meist sind Objektanbieter so von sich überzeugt, dass sie das selbst
handhaben möchten.
Weitere Vorwürfe können sein: (diese sind leicht zu entkräften)
Der Makler war nicht bei Besichtigungen oder Verhandlungen anwesend.
Der Makler verfügt nicht über die entsprechende Ausbildung nach
Zwangsfortbildungsgesetz. Weisen Sie dies ggf. nach.
Die Angaben im Exposee sind falsch und nichtzutreffend.
Weitere banale Betrugsargumente:
Prüfung von Maklerverträgen und Abwehr unberechtigter
Provisionsforderungen und Widerruf bei Online-Maklerverträgen und Beratung für
Unternehmer und Vermieter und Käufer und Mieter
Unwirksame oder überraschende Klauseln
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
AGB-Probleme & Transparenzverstöße
Unklare Provisionsregelung
Kein wirksamer Maklervertrag vorhanden
Keine echte nachweis- oder Vermittlungstätigkeit
Immobilie wurde eigenständig gefunden „Cafehaustrick“
14 tätiges Widerrufsrecht
Verlängerung Widerruf auf 12 Monate bei Fehlern
Nachweispflicht des Widerrufs durch den Makler
Pflicht der ordentlichen Belehrung eines Widerrufsrechts
Vertragsgestaltung & Provisionsmodelle „Provbetrug“
Streitigkeiten mit Maklern provozieren zur „Proveinsparung“
Digitale Provisionsprozesse zur „Vertragsaushebelung“
Compliance-Fragen und wie hebeln unseriöse Anwälte und ihre Klienten
einen Maklervertrag und Provisionsanspruch aus.
Fallbeispiele der
Betrügerprofis
Ein guter Makler arbeitet seriös und fachlich erfahren und hat sich auf
solche Betrugsversuche eingestellt und weiß sich zu wehren.
Wollen Sie wissen ob sie auf einen Provisionsbetrüger hereingefallen
sind und wie Sie sich wehren können (keine Rechts- und oder Steuerberatung),
dann senden Sie uns Ihre Unterlagen, Provisionszurückweisung, Provisionsrechnung
und Maklervertrag und Schriftverkehr. Wir sehen uns das auf formale und
inhaltliche Fehler an und empfehlen Ihnen einen kompetenten Anwalt, der Ihnen
Ihre Rechte Kosten und Risiken und Chancen aufzeigen wird. Der wird dann für
Sie einen Widerruf erklären, Forderungen durchsetzen und Einwände abwehren,
Verhandlungen für Sie führen und die Kommunikation mit Gegnern und Gerichten
für Sie erledigen.
Vorsicht vor möglichen Rückforderungen bereits bezahlter Provisionen!
Hier sei auch auf die unseriösen und professionell tätigen Anwälte
hingewiesen die sich mit dem Abmahnwesen, Impressumabmahnung, Textabmahnung u.a.
in der Maklerbranche beschäftigen. Solche Anwälte sind nur peinlich und lassen
erkennen, dass sie sonst keine Ahnung haben und nichts zustande bekommen und
sich dann auf die Maklerzunft stürzen.
Also seien Sie fair und arbeiten Sie korrekt mit einem Makler zusammen,
da Ihnen das mehr bringt und Streit und Stress vermeidet.
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Empfänger / Auftragnehmer: ATRIUM GmbH
Makler & Consultant Gewerbe- u. Hotelmakler M&A Bruneckerstr. 9 D- 83024 Rosenheim / Obb. |
Absender / Auftraggeber /
Unterschrift: Name,
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privat: ____________________ Büro:
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Tel. 09122-79490 |
Fax 09122-794919 |
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ZOA
FO Provisionssicherung Ho 23.2.26
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