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           „die Maklerbetrüger“

          Provisionsumgehungsbetrug

                                            oder wie bescheißt man einen Makler

 


       Pro  Provisionssicherung und Forderungsdurchsetzung

 

am: _____________________ Frist/WV: _______________ Fax:___________________________________

 

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wegen/Ihr Gesuch:_________________________________________________________________________

 

Anleitung für Käufer / Mieter wie man einen Makler auf den Arm nimmt und diesem die Provision streitig macht.

Sehr geehrter Kunden,

schön, dass Sie sich für dieses Thema interessieren. Das hat sicher einen Grund! Wer, zahlt schon gerne Provisionen? Ist es nicht so, dass der Makler im Gegensatz zu Handwerkern, Steuerberatern, sonstigen Lieferanten, sein Geld, sprich Provision erst im Erfolgsfall bekommt, dafür aber mit Zeit Geld und Aufwand auf sein Risiko in Vorleistung geht, viele Regularien einhalten muss und dann noch seiner Provision hinterherrennt, da er dies nicht absichern kann. Liebe Kollegen, nach mehr als 45 Jahren im Bank- und Immobilienbereich sowie Aufbau von großen Vertrieben und Tätigkeiten als Dozent und in der Industrie, soll es Ihnen helfen sich vor unseriösen Kunden und Anwälten zu schützen und Fehler zu vermeiden. Da gibt es Manageranwälte, die fliegen bei z. B. Konzernen in München raus und werden dort geschasst, möglicherweise wegen krummer Immobiliengeschäfte oder es hat sich ein Makler gegen diesen gewehrt, und genau die machen sich mit einer Anwaltskanzlei gezwungenermaßen selbstständig und spezialisieren sich dann auf die leicht angreifbaren, und zwar Makler insbesondere professionelle  Abmahnabzocke. Hier gibt es hohe Streitwerte und leichte Opfer. Ziemlich primitives und dreckiges Geschäftsgebaren. Die Provisionssicherung und Forderungsdurchsetzung ist wie Akquise, Absatz, Werbung, Orga, EDV, ein sehr wichtiges Thema und ausschlaggebend für eine Provisionszahlung. Bei Fragen und zur Besprechung von Einzelfällen (keine Rechts- und keiner Steuerberatung) kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu. Wie schützt man sich vor Provisionsbetrügern und deren Helfers Helfern dubiosen Anwälten? Maklerverträge werden heute häufig digital und formularbasiert abgeschlossen und bieten Provisionsbetrügern viele Ansatzpunkte, um eine Provision anzugreifen.

Lassen Sie uns die markantesten und häufigsten Fälle kurz skizzieren:

Doppeltätigkeit: Kunde behauptet der Makler hätte nicht auf eine entgeltliche Doppeltätigkeit hingewiesen. Eigentlich nicht erwähnenswert, da Makler im Gegensatz zu Beratern immer für beide Seiten gegen Geld tätig sind und Berater nur für eine Seite.

Inventar: Kunde behauptet das Inventar z.B. bei einem Hotel sein nicht mit zu verbriefen und war nicht so vereinbart. Ein Hotel ohne Inventar ist kein Hotel und Inventar ist immer Bestandteil eines Maklerauftrags.

Provision ist sittenwidrig/falsche Provisionsberechnung: Völliger Unfug. Provisionen sind bis auf Häuser und ETW’s frei vereinbar.  Bedenke man wie hoch die Honorare bei Steuerberatern und Anwälten und Architekten und die Stundensätze bei Handwerkern oder Provisionen bei Autohändlern sind, kommen die Makler ehr schlecht weg. Eine klare grundsätzliche Vereinbarung im Malerauftrag vermeidet Missverständnisse.

Falscher Forderungszeitpunkt: als Ausflucht benutzen Schuldner oft das Argument der Makler hätte erst Anspruch auf seine Provision, wenn der Kaufpreis fließt oder bezahlt wurde. Dies ist falsch und so nicht vereinbart und auch gesetzlich so nicht geregelt. Der Makler weist nach, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags und hat mit Abschluss, d.h. Vertragsunterzeichnung seine Provision verdient. Nicht mehr und nicht weniger. Keinen interessierten die Kosten und das Risiko des Maklers und den Makler interessieren nicht die Vereinbarungen der Parteien im Kaufvertrag und hat hierauf auch keinen Einfluss. Provisionen sind Sofortschulden und sofort fällig und zahlbar.

Maklerverträge werden heute häufig digital, formularbasiert und oft unter Zeitdruck abgeschlossen – sei es über Immobilienportale, Online-Maklerdienste oder klassische Maklerbüros. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unklare Provisionsklauseln oder unzulässige AGB führen oft zu Angreifbarkeit der Provision.

Nicht korrekter Maklerobjektauftrag:

Kein vollständiger korrekter Maklerobjektnachweis:

Fernabsatzgesetz: Jeder ist grundsätzlich ein Verbraucher und gelten die strengen Regeln des FAG. Bei einem gewerblichen Objekt oder Hotel ist der Auftraggeber je nach Funktion oder Tätigkeit und Eigenschaft ein Unternehmer und greift das oft provisionsauflösende FAG nicht. Haben Sie genau belehrt das Formblatt ausgehändigt und auf ein vorzeitiges Tätigwerden hingewiesen? Genau einhalten!

Reservierungs-/Optionsgebühren: Bei LG Nbg./Fü. kam der Richter Dr. …. herein und sagte noch bevor er sich richtig hingesetzt hatte, sie glauben doch nicht, dass sie als Makler von mir eine Provision zugesprochen bekommen werden. Da war alles klar und der gegnerische Anwalt lachte laut. Solche Gebühren müssen gut in einem separaten Vertrag vereinbart werden und haben selten Bestand.

Aufwendungsersatz: Wenn sie Kunden übers Ohr hauen, und selbst abschließen oder um sie herum arbeiten und keine Provision anfällt, dafür Aufwandsersatz berechnen geht meist schief. Das, wissen Kunden und sie sollten vorsichtig sein mit ihrem Aufwand, denn Undank ist des Maklers Lohn. Vor Gericht bekommen Sie von keinem Richter ihre Kosten erstattet. Es ist eine Gradwanderung. Einerseits wollen Kunden keinen Alleinauftrag erteilen und fordern dennoch eine intensive kostspielige Objektbearbeitung. Andererseits machen Sie zu viel und der Eigentümer verkauft das Objekt selbst gehen Sie leer aus und bleiben auf den Kosten sitzen. Solchen Aufwand ersetzt zu bekommen würde eine zusätzliche Vereinbarung erfordern und wäre dies ggf. notariell zu beurkunden.

Eigene Geschäftsbedingungen: kurz vor Abschluss kommen dreiste Interessenten dann oft und behaupten ihre eigenen Geschäftsbedingungen seien mit Grundlage des Interessentenmaklervertrags, was nicht stimmt, und sie würden keine Provision vorsehen und keine bezahlen. Seien sie selbstbewusst und weisen sie dies zurück, Es gelten ausschließlich die Maklervertragsbedingungen und AGB’s des Maklers und sind Grundlage für einen Abschluss.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung:

Manche Maklerverträge enthalten formell unwirksame Belehrungen und können diese nicht nachweisen und somit entfällt aufgrund 14 Tage zu 12 Monatsfrist die Provision.

 

Unklare Provisionsklauseln:

Manche Maklerverträge enthalten intransparente Regelungen zu Provisionshöhe und -fälligkeit

 

Unzulässige AGB:

Manche Maklerverträge enthalten überraschende oder benachteiligende Regelungen in den Maklerbedingungen.

 

Exklusivität & Laufzeit

Manche Maklerverträge enthalten zu stark bindende Alleinaufträge und überlange Vertragslaufzeiten ohne Kündigungsmöglichkeiten.

 

 

Vergleich: Viele Interessenten wollen bei Abschluss auf einen Vergleich hinaus oder drohen damit, was letztlich eine Nötigung wäre. Der Makler hat zwar oft schlechte Papiere bei Gericht und Richter haben keine hohe Meinung von Maklern, aber wenn sie sich richtig abgesichert haben kann ihnen keiner die Butter vom Brot holen und können sie volle Provision durchsetzen. Gehen sie nie auf einen fadenscheinigen Vergleich ein und drohen sie dem Interessenten mit einer Strafanzeige, was Wirkung zeigen wird., denn vorbestraft will keiner sein und Arbeitgeber reagieren da sehr ungestüm.

Untätigkeit des Maklers und nicht fachgerechte Arbeit/unzuverlässige fehlerhafte Arbeit des Maklers: Der Nachweismakler weist nach, die Gelegenheit zum Abschluss und hat mit Abschluss seine Provision verdient. Nicht mehr und nicht weniger! Jede weitere Leistung des Maklers ist kostenfreier Service und kann, muss aber nicht kostenfrei erbracht werden. Siehe unser Formblatt „Maklerservice kostenfrei“!

Fehlverhalten (Maklervertrag + Objekt/Interessentennachweis + Abschluss führen zum Provisionsanspruch: Wenn den Anwälten der Maklerbetrüger nichts mehr anderes einfällt, ziehen Sie zur Provisionsumgehung oft die Karte, der Makler hätte sich lange nicht gemeldet, falsch verhalten, falsch beraten und nichts getan und sei untätig gewesen und es bestehe kein kausaler Zusammenhang der Malertätigkeit  mit dem Abschluss. So wird dann behauptet, der Makler hätte die Bonität des Käufers nicht geprüft und oder falsche Angaben hierzu gemacht. Seien sie vorsichtig mit Ihren Äußerungen bei den Verhandlungen und halten sie alles schriftlich fest, um später diese Niedertracht widerlegen zu können. Bonitätsprüfung ist nicht Aufgabe des Maklers und muss separat beauftragt sein. Meist sind Objektanbieter so von sich überzeugt, dass sie das selbst handhaben möchten.

Weitere Vorwürfe können sein: (diese sind leicht zu entkräften)

Der Makler war nicht bei Besichtigungen oder Verhandlungen anwesend.

Der Makler verfügt nicht über die entsprechende Ausbildung nach Zwangsfortbildungsgesetz. Weisen Sie dies ggf. nach.

Die Angaben im Exposee sind falsch und nichtzutreffend.

 

Weitere banale Betrugsargumente:

Prüfung von Maklerverträgen und Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen und Widerruf bei Online-Maklerverträgen und Beratung für Unternehmer und Vermieter und Käufer und Mieter

Unwirksame oder überraschende Klauseln

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

AGB-Probleme & Transparenzverstöße

Unklare Provisionsregelung

Kein wirksamer Maklervertrag vorhanden

Keine echte nachweis- oder Vermittlungstätigkeit

Immobilie wurde eigenständig gefunden „Cafehaustrick“

14 tätiges Widerrufsrecht

Verlängerung Widerruf auf 12 Monate bei Fehlern

Nachweispflicht des Widerrufs durch den Makler

Pflicht der ordentlichen Belehrung eines Widerrufsrechts

Vertragsgestaltung & Provisionsmodelle „Provbetrug“

Streitigkeiten mit Maklern provozieren zur „Proveinsparung“

Digitale Provisionsprozesse zur „Vertragsaushebelung“

Compliance-Fragen und wie hebeln unseriöse Anwälte und ihre Klienten einen Maklervertrag und Provisionsanspruch aus.

                     Fallbeispiele der Betrügerprofis

 

 

 

Ein guter Makler arbeitet seriös und fachlich erfahren und hat sich auf solche Betrugsversuche eingestellt und weiß sich zu wehren.

Wollen Sie wissen ob sie auf einen Provisionsbetrüger hereingefallen sind und wie Sie sich wehren können (keine Rechts- und oder Steuerberatung), dann senden Sie uns Ihre Unterlagen, Provisionszurückweisung, Provisionsrechnung und Maklervertrag und Schriftverkehr. Wir sehen uns das auf formale und inhaltliche Fehler an und empfehlen Ihnen einen kompetenten Anwalt, der Ihnen Ihre Rechte Kosten und Risiken und Chancen aufzeigen wird. Der wird dann für Sie einen Widerruf erklären, Forderungen durchsetzen und Einwände abwehren, Verhandlungen für Sie führen und die Kommunikation mit Gegnern und Gerichten für Sie erledigen.

 

Vorsicht vor möglichen Rückforderungen bereits bezahlter Provisionen!

 

Hier sei auch auf die unseriösen und professionell tätigen Anwälte hingewiesen die sich mit dem Abmahnwesen, Impressumabmahnung, Textabmahnung u.a. in der Maklerbranche beschäftigen. Solche Anwälte sind nur peinlich und lassen erkennen, dass sie sonst keine Ahnung haben und nichts zustande bekommen und sich dann auf die Maklerzunft stürzen.

 

Also seien Sie fair und arbeiten Sie korrekt mit einem Makler zusammen, da Ihnen das mehr bringt und Streit und Stress vermeidet.

Empfänger / Auftragnehmer:

 

ATRIUM GmbH   Makler & Consultant

Gewerbe- u. Hotelmakler M&A

Bruneckerstr. 9

 

D- 83024 Rosenheim / Obb.

Absender / Auftraggeber / Unterschrift:

Name, Firma: ____________________________________________________

Ansprechpartner: ________________________________________________

Anschrift: ______________________________________________________

Tel. privat: ____________________   Büro: __________________________

Fax: _________________________   Funk: ___________________________

Beruf/Branche: ___________________________ geb.:  _________________

Tel. 09122-79490

Fax 09122-794919

info@atrium2000.de

 

 

                                                                                ZOA FO Provisionssicherung Ho 23.2.26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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