FASZINATION PROVISIONSUMGEHUNG


Wie wird versucht den Makler zu erpressen?



Welchen Undank erlebt der Makler nach getaner Arbeit?





Wer soll sich eigentlich noch ruhigen Gewissen und ernsthaft um den Immobilienmarkt und schwer vermarktbare Objekte kümmern?



Es ist immer wieder faszinierend wie und mit welchen Methoden versucht wird Provisionen zu umgehen!



Der Provisionsbetrug wird von vielen Zeitgenossen als Kavaliersdelikt angesehen und vorsätzlich provoziert und begangen.



Wer zahlt schon gerne Provisionen? Mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen, anders als in unseren Nachbarländern, ist der Makler hierzulande als Freiwild den Schikanen und Machenschaften mancher betrügerischen Kunden fast hilflos ausgesetzt. Solange der Kunde sein schwer vermarktbares Objekt nicht losbekommt bzw. der Interessent nichts Passendes findet, sind die Dienste des Maklers hilfreich, gerne gesehen, willkommen und werden bis zum Abschluss möglichst kostenfrei beansprucht.



Hier kommt die Erpressbarkeit des Maklers ins Spiel. Zuerst wird versucht, den Makler mit der Provisionsaussicht vor der Nase zu allen möglichen unentgeltlichen Zusatzleistungen zu veranlassen. Kommen Sie doch vorbei und sehen Sie sich das schöne Objekt erst einmal an und bringen Sie womöglich gleich einen Interessenten mit! Wer zahlt das und wer trägt die Kosten? Nach vermeintlich eigenem Verkauf des Objektes kann sich der Kunde an alle eindringlichen Aufforderungen an den Makler nicht mehr erinnern. Das war angeblich nie so oder keinesfalls so gewesen. Indem der Makler zuerst mit Zeit, Geld und Nerven für den Kunden in Vorleistung geht, erpresst ihn dieser durch die nachhaltige Aufforderung doch endlich mehr für sein Objekt zu tun oder er werde den Auftrag zurückziehen bzw. den Verkauf aufgeben. Somit hätte der Makler sein Geld verloren und keine Aussicht durch einen Abschluss dieses zurückzuholen.



Bereits im Vorfeld überlegen Kunden Methoden zur vorsätzlichen Provisionsumgehung. Der Makler setzt seine Arbeit und gutes Geld ein, um Mittels ausgefeilter Marketingkonzepte und Methoden die richtigen Partner zusammenzufinden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven! Haben sich die beiden Parteien gefunden, geht es nur noch darum wie kann man als Kunde die lästige Provision umgehen und vermeiden. Die Provision wurde ursprünglich einschließlich einem Verhandlungsspielraum zugeschlagen. Nunmehr wurde diese längst als Preisnachlass verrechnet. Soll doch der Makler auf sein Geld verzichten! Merkwürdigerweise haben Kunden dann nie Maklerdienste in Anspruch genommen, eine Provision wurde nie vereinbart, stets kannte man sich ja längst bevor der Makler die Partner zusammenbrachte, die Abschluss Bedingungen waren auch immer abweichend von dem Maklerangebot und Gespräche wurden über den Makler nie geführt geschweige denn sei der Makler in irgendeiner Weise mit ursächlich für den Abschluss gewesen. So mancher Strohmann oder versuchte Eigentumsverschiebung zur Provisionsumgehung wurde zum Fallstrick des Initiators. Letztlich kommt der Hergang stets zum Vorschein und ist dies über eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung der Sachverhalt schnell zu klären. Der Kunde hat sein Ziel erreicht und nun gilt es noch schnell den lästigen Makler und Provisionsanspruch loszuwerden. Kein Trick ist dem Kunden zu schade um den Makler zu betrügen und zu umgehen. Kein frecher Anwaltsbrief oder linkische Drohung wird unterlassen um möglichst beim Makler Angst zu schüren und über ein Prozesskosten Risiko den Makler zu verunsichern.


Es ist darüber hinaus immer wieder bemerkenswert wie von Kundenseite versucht wird, nach Unterlassung einer fristgerechten Information bei Auftragsänderungen bzw. einem Abschluss und ausgebliebenem Schriftverkehr und fehlenden Vertragskopien mit klarer Schuldursächlichkeit beim Kunden dies auf den Makler abzuwälzen und ihm zu suggerieren er hätte einen Fehler begangen und ihm stünde auch keine Provision zu. Mit überheblicher Frechheit wird einfach der Fall umgekehrt und der Angriff des Kunden ist seine beste Verteidigung so vertuscht der Kunde Unrecht durch selbstbewusstes und selbstherrliches Auftreten und Beugung des Rechts zu Gunsten eigener Vermögensvorteile. Frechheit siegt nicht immer!



Dem Kunden ist längst klar, dass er Provision zu bezahlen hat. Aber der Versuch ist es einfach wert, sich auf Kosten des Maklers Geld zu sparen. Seinen Vorteil hat der Kunde längst und irgendwie werde man sich zusammen mit dem anderen Vertragspartner doch aus dieser Haftung befreien können.



In letzter Konsequenz sollte alles versagen und der Makler widererwartend Widerstand und Gegenwehr leisten, bleibt nur noch die Tätigkeit herunterzuspielen und den Provisionsbetrag für das angebliche "Nichtstun" hochzuspielen. Trotz der Tatsache, dass Ärzte, Architekten, Anwälte, Richter u.a. weit höhere Stundensätze und damit verbundenes Einkommen als Makler erzielen ist es leicht die optisch und nur gelegentlich zum Abschluss kommenden Provisionen in ihrer Höhe hochzuspielen. Laien mögen diese Provisionen hoch erscheinen. Setzt man jedoch die Häufigkeit und Höhe ins Verhältnis zu den Stundensätzen von anderen Berufsgruppen so werden diese Provisionen und das damit verbundene Einkommen schnell relativiert. Von Kundenseite wird auch nicht davor zurückgeschreckt im Nachgang zu einer Provisionsrechnung diese zu bestreiten und zusätzlich dem Makler eine Gegenrechnung aufzustellen. Dies ist meist die Spitze der Unverfrorenheit und Frechheit dreister Kunden. Wie oft in Film, Funk und Fernsehen oder aus der Literatur provoziert wird, ist nicht der Makler der Bösewicht und Betrüger, sondern stets der Kunde, der auch verpflichtet wäre Provision zu bezahlen.



Die Undankbarkeit die dem Makler widerfährt ist aufgrund seiner hohen Vorleistungen ungeheuerlich und inakzeptabel. Der Kunde stellt erst Forderungen und Erwartungen für die Tatsache, dass der Makler bis zum Schluss kein Honorar erhält. Dann verursacht der Kunde zusätzlich Druck auszuüben und weiß bereits vorher sich später um eine Bezahlung herumzumanövrieren.



Ist dies eine vom Gesetzgeber gewollte und durch Gerichtsentscheidungen durchlöcherte Geschäftsgrundlage? Wird hier dreisten Kunden zur Provisionsumgehung und Vermögensschädigung des Maklers Vorschub geleistet? Wird bei solchen Methoden nicht der Makler zum Spielball und Freiwild der Kunden erklärt? Wird hier nicht bewusst ein Berufstand benachteiligt?



Wo sind die Grenzen? Wer kann sich das auf Dauer bieten lassen? Ist das Misstrauen, der Provisionssicherungsgedanke und die Zurückhaltung des Maklers da nicht gerechtfertigt?