Datenschutz-Grundverordnung

Quelle: http://www.emaxit.at/DSGVO#skipNavigation64

Ab 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Sie betrifft alle, die personenbezogene
Daten verarbeiten.


Wann darf ich Daten abfragen und speichern?
- wenn der betroffene Kunde zustimmt
- wenn der Makler die Daten zur Vertragserfüllung benötigt
- wenn der Makler rechtlich dazu verpflichtet ist, Daten zu erheben, etwa durch das       Geldwäschegesetz

Was muss ich bei der Datenerfassung beachten?
Die Daten müssen:

- auf rechtmäßige und nachvollziehbare Weise verarbeitet werden
- für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden
- sachlich richtig sein
- in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet
- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der fraglichen Personen nur so lange ermöglicht, wie dies erforderlich ist.
Zudem gilt das Grundprinzip der Datenminimierung. Das bedeutet, dass sämtliche erhobene Daten auf das notwendige
Maß beschränkt werden müssen.


Welche Datenschutz-Maßnahmen muss ich ergreifen?
Um personenbezogene Daten zu schützen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Mitarbeiter müssen im Datenschutz geschult werden
- Sie müssen überprüfen, ob die Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Unternehmen, die mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen und dessen Kontaktdaten veröffentlichen


Folgende Maßnahmen können zudem einen angemessenen Schutz von Kundendaten gewährleisten:

- die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
- Vorkehrungen, welche die Belastbarkeit und Verfügbarkeit der Datenverarbeitungssysteme gewährleisten
- die Fähigkeit, die Daten bei einem physischen oder technischen Zwischenfall schnell wiederherstellen zu können
(z.B. Backups)
- ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der genannten Maßnahmen


Wann und wie muss ich Kunden darüber informieren, dass ich Daten speichere oder verarbeite?
Verbraucher müssen immer informiert sein, wenn Daten von ihnen erhoben werden. Das gilt unabhängig davon, ob
der Makler eine gesonderte Erlaubnis zur Datenverarbeitung von seinen Kunden benötigt.
Sobald die Daten erhoben werden, muss ein Makler den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung
gesetzlich festgelegte Informationen mitteilen. Auf welche Weise dies konkret erfolgen muss (E-Mail-Nachricht oder
Hinweis auf Website) ist gesetzlich nicht festgelegt und somit Sache des Maklers.


Verbraucher haben außerdem das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten und können verlangen, dass die Daten gelöscht oder berichtigt werden bzw. die Verarbeitung einschränken. Sie können ihre Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen und haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Ausnahme von der Löschpflicht: Der Makler ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, die Daten zu erheben – zum Beispiel wegen des Geldwäschegesetzes.


Quelle: Immowelt