Wie soll sich ein Makler gegen Provisionsbetrüger wehren?
Wie soll sich ein Makler wehren, wenn
nicht durch deutliches Wort zum Betrugshergang, denn was anderes steht ihm
nicht zur Verfügung oder soll der Makler auch noch „stillhalten“ und sich
verhöhnen und „abwatschen“ lassen?
Alle Einwände sind an den Haaren herbeigezogen
und die Maklerbedingungen auch stets anders schriftlich vereinbart. Diese
Einwände entbehren jeder Grundlage sowie sind nur vorgeschoben und nichts als
Lügen, Rufschädigungen und Tatsachenverdrehungen oft auch Prozessbetrug und
Beweis– bzw. Urkundenfälschung, um überhaupt etwas zu finden, um einen
Provisionsanspruch madig zu machen und infrage zu stellen.
Es ist fantastisch, was sich
Provisionsbetrüger stets, aber nach einem Abschluss und bei entstandener
Provisionsverpflichtung, alles einfallen lassen um eine Provision zu vermeiden
und sich zu bereichern. Vor der erbrachten Maklerleistung war dies alles nie
ein Thema und war man zum Makler freundlich und fordernd. Jetzt will man von
nichts mehr wissen und sucht Argumente um den Makler um die verdient und
eindeutige Provision zu betrügen. Die Vorgehensweise ist immer die Selbe und es
kann die Uhr danach gestellt werden, wann die Einwände und Widersprüche nach
Rechnungszusendung bzw. nach einer Entscheidung für das Objekt, eintreffen.
Wo ist hier Recht und Gerechtigkeit
und kann den jeder mit einem Makler alles machen was er möchte? Um der Unsitte
des Provisionsbetrugs entschieden entgegen zu wirken, werden alle Betrugsfälle
neben einer Zivilklage umgehend mit einer Strafanzeige beantwortet. Jede
Strafanzeige hinterlässt immer Spuren, auch wenn diese nicht zum Erfolg führen
sollte. Als Makler werden wir nicht nachlassen für unser Recht zu kämpfen, um solchen
Provisionsbetrügern Einhalt zu gebieten und Dritte zu finden die uns hierbei
unterstützen und den Betrügern das geben was sie verdienen und sie bestrafen
bzw. dabei helfen in ferner Zukunft eine ordentliche und für jedermann
verstehbare gerechte Rechtsgrundlage zu schaffen.