Wie soll sich ein Makler gegen Provisionsbetrüger wehren?


Wie soll sich ein Makler wehren, wenn nicht durch deutliches Wort zum Betrugshergang, denn was anderes steht ihm nicht zur Verfügung oder soll der Makler auch noch „stillhalten“ und sich verhöhnen und „abwatschen“ lassen?


Alle Einwände sind an den Haaren herbeigezogen und die Maklerbedingungen auch stets anders schriftlich vereinbart. Diese Einwände entbehren jeder Grundlage sowie sind nur vorgeschoben und nichts als Lügen, Rufschädigungen und Tatsachenverdrehungen oft auch Prozessbetrug und Beweis– bzw. Urkundenfälschung, um überhaupt etwas zu finden, um einen Provisionsanspruch madig zu machen und infrage zu stellen.

Es ist fantastisch, was sich Provisionsbetrüger stets, aber nach einem Abschluss und bei entstandener Provisionsverpflichtung, alles einfallen lassen um eine Provision zu vermeiden und sich zu bereichern. Vor der erbrachten Maklerleistung war dies alles nie ein Thema und war man zum Makler freundlich und fordernd. Jetzt will man von nichts mehr wissen und sucht Argumente um den Makler um die verdient und eindeutige Provision zu betrügen. Die Vorgehensweise ist immer die Selbe und es kann die Uhr danach gestellt werden, wann die Einwände und Widersprüche nach Rechnungszusendung bzw. nach einer Entscheidung für das Objekt,  eintreffen.

Wo ist hier Recht und Gerechtigkeit und kann den jeder mit einem Makler alles machen was er möchte? Um der Unsitte des Provisionsbetrugs entschieden entgegen zu wirken, werden alle Betrugsfälle neben einer Zivilklage umgehend mit einer Strafanzeige beantwortet. Jede Strafanzeige hinterlässt immer Spuren, auch wenn diese nicht zum Erfolg führen sollte. Als Makler werden wir nicht nachlassen für unser Recht zu kämpfen, um solchen Provisionsbetrügern Einhalt zu gebieten und Dritte zu finden die uns hierbei unterstützen und den Betrügern das geben was sie verdienen und sie bestrafen bzw. dabei helfen in ferner Zukunft eine ordentliche und für jedermann verstehbare gerechte Rechtsgrundlage zu schaffen.