TOP Einwände von Provisionsbetrügern üm eine Provision zu vermeiden oder zu reduzieren


1.    Es besteht kein Auftragsverhältnis

2.    Es wurde keine Provision vereinbart

3.    Es besteht Objektvorkenntnis und Vorverhandlung mit dem anderen Partner

4.    Die Nachweisdauer wurde überschritten – Unterbrechung - Angebotsänderung  (KEINE  Kausalität!)

5.    Der Makler war untätig oder hat zu viel Tätigkeit erbracht (Schadenersatz!)

6.    Der Gerichtsstand wurde nicht vereinbart und ist beim Auftraggeber

7.    Eine Doppeltätigkeit wurde nicht angezeigt (Eingriff in Preisverhandlung)

8.    Der Maklerauftrag war bereits vor Abschluss gekündigt

9.    Das Vertrauensverhältnis wurde vom Makler „zerrüttet“ und es bestand Grund zur fristlosen außerordentlichen Kündigung unter Wegfall einer Provisionsgrundlage

10. Unhöfliches Verhalten des Maklers und mangelnde Qualifikation des Maklers/Maklerfirma

11. AGB sind immer alle ungültig und nie etwas individuell vereinbart auch kein Vertrag