TOP Einwände von Provisionsbetrügern üm eine Provision zu vermeiden oder zu reduzieren
1.
Es besteht kein Auftragsverhältnis
2.
Es wurde keine Provision vereinbart
3.
Es besteht Objektvorkenntnis und
Vorverhandlung mit dem anderen Partner
4.
Die Nachweisdauer wurde überschritten
– Unterbrechung - Angebotsänderung (KEINE Kausalität!)
5.
Der Makler war untätig oder hat zu
viel Tätigkeit erbracht (Schadenersatz!)
6.
Der Gerichtsstand wurde nicht
vereinbart und ist beim Auftraggeber
7.
Eine Doppeltätigkeit wurde nicht
angezeigt (Eingriff in Preisverhandlung)
8.
Der Maklerauftrag war bereits vor
Abschluss gekündigt
9.
Das Vertrauensverhältnis wurde vom
Makler „zerrüttet“ und es bestand Grund zur fristlosen außerordentlichen Kündigung
unter Wegfall einer Provisionsgrundlage
10. Unhöfliches Verhalten des Maklers und mangelnde Qualifikation des Maklers/Maklerfirma
11. AGB sind immer alle ungültig und nie etwas individuell vereinbart auch
kein Vertrag