„Anleitung und Checkliste“ für die immer gleiche Vorgehensweise der Provisionsbetrüger
Hat der Makler seine
unwiederbringliche Maklerleistung erbracht, ist diese für immer weg und nicht
rückholbar. Dies wissen Interessenten- und Anbieterauftraggeber und nutzen dies
schamlos aus. Auf Kosten des Maklers werden mit der zurückbehaltenen Provision
Projekte finanziert oder sich umfangreich bereichert und dies hat der
„Betrüger“ bereits vor und mit Auftragserteilung fest eingeplant. Erst heißt es
der Makler macht nichts „für sein Geld“ und müsse, natürlich kostenfrei für den
Auftraggeber, mehr Aufwand investieren, dann hat er plötzlich zu viel getan und
es wird einfach die Provision nach einem Abschluss nicht bezahlt oder ganz
„Schlaue“ fordern auch noch unsinnig Schadenersatz. Was kann der Makler machen?
Nichts! Er läuft seinem Geld hinterher und muss noch gutes Geld schlechtem Geld
hinterherwerfen. Es gibt keinen Eigentumsrückbehalt, wie bei anderen Lieferanten
und um an seine Provision zu kommen, darf sich der Makler nun auch noch
gegenüber Dritten rechtfertigen und offenbaren. Damit der Makler an sein
verdientes Geld kommt, muss er dann erst langwierig, mühselig, kostenaufwendig
und Risikoreich die Gerichte anrufen und weiter Geld investieren. Ist die
Provision verdient, dann hat der Makler auch keinen Grund in irgendeiner Art
und Weise auf Provisionen zu verzichten und andere reich zu machen und steht
ihm die Provision zu. Die Kosten des Maklers interessieren letztlich auch
keinen! Die Hoffnung der Provisionsbetrüger baut darauf, dass vor Gericht immer
noch die Chance besteht, zumindest von der Provisionshöhe sich doch noch etwas
zu sparen. Irgendetwas geht dann immer! Mit Lügen gespickte Schlupflöcher und mit
Falschdarstellungen überhäufte Hintertürchen gibt es immer. Zwingt man den
Makler vor Gericht, dann wird er ev. nachgeben, sich gezwungenen Maßen
vergleichen müssen oder das Geld nicht aufbringen können oder man wird schon einen
„wohlgesonnenen Entscheider“ finden. Wäre
der Makler nicht gewesen hätte der Interessent nicht das Objekt und der
Anbieter nicht den Interessenten. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Makler
gebraucht und war man „überfreundlich“ und nun plötzlich haben die Parteien was
sie wollten und machen nun erst recht auch was sie wollen und halten sich schon
gleich gar nicht an irgend welche getroffenen Maklervereinbarungen oder einen
Auftrag. Prüfen Sie einfach welche Vereinbarungen vom Provisionsbetrüger
eingehalten wurden und welche nicht? Grundlage für einen Provisionsanspruch ist ein
Auftrag, der Nachweis zur Gelegenheit eines Abschlusses und ein Abschluss. Dies
ist auch stets erbracht und die Maklerarbeit immer korrekt erledigt.