„Anleitung und Checkliste“ für die immer gleiche Vorgehensweise der Provisionsbetrüger



Hat der Makler seine unwiederbringliche Maklerleistung erbracht, ist diese für immer weg und nicht rückholbar. Dies wissen Interessenten- und Anbieterauftraggeber und nutzen dies schamlos aus. Auf Kosten des Maklers werden mit der zurückbehaltenen Provision Projekte finanziert oder sich umfangreich bereichert und dies hat der „Betrüger“ bereits vor und mit Auftragserteilung fest eingeplant. Erst heißt es der Makler macht nichts „für sein Geld“ und müsse, natürlich kostenfrei für den Auftraggeber, mehr Aufwand investieren, dann hat er plötzlich zu viel getan und es wird einfach die Provision nach einem Abschluss nicht bezahlt oder ganz „Schlaue“ fordern auch noch unsinnig Schadenersatz. Was kann der Makler machen? Nichts! Er läuft seinem Geld hinterher und muss noch gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen. Es gibt keinen Eigentumsrückbehalt, wie bei anderen Lieferanten und um an seine Provision zu kommen, darf sich der Makler nun auch noch gegenüber Dritten rechtfertigen und offenbaren. Damit der Makler an sein verdientes Geld kommt, muss er dann erst langwierig, mühselig, kostenaufwendig und Risikoreich die Gerichte anrufen und weiter Geld investieren. Ist die Provision verdient, dann hat der Makler auch keinen Grund in irgendeiner Art und Weise auf Provisionen zu verzichten und andere reich zu machen und steht ihm die Provision zu. Die Kosten des Maklers interessieren letztlich auch keinen! Die Hoffnung der Provisionsbetrüger baut darauf, dass vor Gericht immer noch die Chance besteht, zumindest von der Provisionshöhe sich doch noch etwas zu sparen. Irgendetwas geht dann immer!  Mit Lügen gespickte Schlupflöcher und mit Falschdarstellungen überhäufte Hintertürchen gibt es immer. Zwingt man den Makler vor Gericht, dann wird er ev. nachgeben, sich gezwungenen Maßen vergleichen müssen oder das Geld nicht aufbringen können oder man wird schon einen „wohlgesonnenen Entscheider“ finden.  Wäre der Makler nicht gewesen hätte der Interessent nicht das Objekt und der Anbieter nicht den Interessenten. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Makler gebraucht und war man „überfreundlich“ und nun plötzlich haben die Parteien was sie wollten und machen nun erst recht auch was sie wollen und halten sich schon gleich gar nicht an irgend welche getroffenen Maklervereinbarungen oder einen Auftrag. Prüfen Sie einfach welche Vereinbarungen vom Provisionsbetrüger eingehalten wurden und welche nicht?  Grundlage für einen Provisionsanspruch ist ein Auftrag, der Nachweis zur Gelegenheit eines Abschlusses und ein Abschluss. Dies ist auch stets erbracht und die Maklerarbeit immer korrekt erledigt.